Termin verlegt – Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg
Nachdem wir vermehrt Anfragen zu dem von uns geführten Verfahren gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg erhalten und in der Presse teilweise unzutreffende Informationen dazu vorfinden, haben wir uns entschlossen, diesen Blogpost einzurichten.
Neben Mitteilung der grundsätzlichen Parameter zu dem Verfahren werden wir den Blogpost regelmäßig updaten, wenn es neue Informationen zum Verfahrensstand und Verlauf geben sollte.
Grundsätzliches
Wir vertreten einen Mandanten in einem urheberrechtlichen Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Beklagter ist der LAION e.V., der unter anderem auch den Datensatz „LAION-5B“ zum Training von KI-Bildgeneratoren anbietet. Dieser Datensatz enthält über 5 Milliarden Bilder mit Textbeschreibung. Hierunter auch ein Bild, an dem unser Mandant die Urheberrechte hält, da er es selbst aufgenommen hat.
Wir verklagen LAION e.V. auf Unterlassung und Auskunft über den genauen Nutzungsumfang hinsichtlich dieser konkreten Aufnahme, da wir gemeinsam mit unserem Mandanten der Ansicht sind, dass die Verwendung der Fotografie in dem oben genannten Dataset eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 UrhG darstellt.
Mit dieser Ansicht sind wir nicht alleine. So enthält unter anderem eine Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018 bereits den Hinweis, dass man auch von dieser Seite davon ausgehe, dass beim sogenannten Data Mining eine solche Vervielfältigungshandlung vorläge, die nicht ohne die Zustimmung der Urheber möglich ist.
LAION e.V. dürfte dies ausweislich der vorgerichtlichen Korrespondenz naturgemäß anders sehen. Dort hatte man bislang die Ansicht vertreten, dass eine urheberechtlich relevante Handlung schon nicht vorläge und überdies auch die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen der §§ 44b und 60d UrhG einschlägig seien, die LAION erlauben würden, solche Vervielfältigungshanldungen auch ohne Zustimmung und/oder wirtschafltiche Beteiligung der Urheber vorzunehmen.
Verfahrensstand
27.04.2023 – Einreichung der Klage beim Landgericht Hamburg
28.06.2023 – Verfügung des Landgericht Hamburg. LAION e.V. erhält nun die Möglichkeit, seine Verteidungsbereitschaft anzuzeigen und auf die Klage zu erwidern.
01.08.2023 – Einreichung der Klageerwiderung des LAION e.V.
20.09.2023 – Stellungnahme unserer Kanzlei auf Sachvortrag und rechtliche Argumente der Klageerwiderung
11.04.2024 – Stellungnahme des LAION e.V. zu unserem letzten Schriftsatz vom 20.09.2023
19.04.2024 – Beklagtenseite beantragt Verlegung des Gerichtstermins vor dem Landgericht Hamburg am 25.04.2024
23.04.2024 – Verlegung des Termins vom 25.04.2024.
11.07.2024 / 13:30 Uhr – Gerichtstermin vor dem Landgericht Hamburg
27.09.2024 – Verkündungstermin am Landgericht Hamburg
Sollten Sie Fragen zu dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir die anwaltliche Schweigepflicht sehr ernst nehmen und daher vor einem inhaltlichen Austausch zunächst in jedem konkreten Einzelfall die Zustimmung unseres Mandanten einholen müssen.