Die Möglichkeiten Bilder über Text-zu-Bild-Generatoren zu erzeugen, werden besser und besser. Aus rechtlicher Sicht scheint die Diskussion sich auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Data-Mining eingeschossen zu haben (der wir uns in einer anderen Podcastfolge widman werden).
Die aktuelle Folge des kreativ[ge]recht Podcast beschäftigt sich allerdings mit einer Anderen Frage.
Was kann ich rechtlich eigentlich mit KI-generierten Bildern anfangen?