Deutscher Fotorat bezieht Stellung zu unserem Gerichtsverfahren gegen LAION e.V.

Erstmals positioniert sich der Deutsche Fotorat kurz vor dem Gerichtstermin am 25.04.2024 zu unserem Klageverfahren gegen den LAION e.V. in  erfreulicher Art und Weise mit der nachfolgendem Statement:

„Erstes Gerichtsverfahren um die Nutzung von Fotografien zum Training von  KI-Modellen. Deutscher Fotorat begrüßt den Beginn der juristischen Klärung.“

Am 25. April beginnt vor dem Landgericht Hamburg der erste Prozess in Deutschland, in dem sich ein Fotograf dagegen wehrt, dass seine Bilder zum Training von KI-Bildgeneratoren verwendet werden.
Damit wird ein Verfahren in Gang gesetzt, von dem sich viele Kreative die Stärkung ihrer Rechte erhoffen gegenüber der explosionsartig expandierenden Branche der KI-Anbieter, deren Erzeugnisse immer
stärker in Konkurrenz zum Werk menschlicher Urheber stehen.

Bildgeneratoren mit Künstlicher Intelligenz werden in einer sogenannten Trainingsphase mit Milliarden von Fotos gefüttert, die zum größten Teil aus dem Internet stammen, also etwa von Webseiten der
Fotografinnen und Fotografen, Posts auf Social-Media-Plattformen oder anderen online zugänglichen Veröffentlichungen. In den allermeisten Fällen geschieht dies ohne Wissen oder Zustimmung der
BildautorInnen. Ob dies rechtlich zulässig ist, gilt unter JuristInnen als umstritten.

Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli richtet seine Klage gegen den wichtigsten Lieferanten solcher Trainingsdaten. Dabei geht es um den ersten Schritt des KI-Trainings – die Erfassung von Bildern in der
Datenbank „LAION 5B“. Dieses Verzeichnis mit mehr als fünf Milliarden Bildern liegt vielen aktuellen Bildgeneratoren zugrunde. Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung stehen zwei Fragen: Kann sich
der gemeinnützige LAION e.V. bei seiner Sammlung auf Ausnahmen vom Urheberrecht berufen, die eigentlich für Analysen in der wissenschaftlichen Forschung geschaffen wurden? Und dürfen diese Daten kommerziellen Anbietern von Bildgeneratoren zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Fotografinnen und Fotografen dem zugestimmt haben und eine Vergütung erhalten?

Die Bedeutung des Verfahrens geht somit weit über den konkreten Fall hinaus, in dem ein Fotograf die Löschung seiner Bilder aus der LAION-Datenbank fordert. Sollte die Herkunft der Trainingsdaten juristisch angreifbar sein, könnte in einem nächsten Schritt auch Anbietern von KI-Bildgeneratoren der Verkauf ihrer Dienste erschwert werden.

Der Deutsche Fotorat begrüßt den Vorstoß, die komplexe Materie vor ein deutsches Gericht zu bringen. Das Verfahren sendet ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind.

Ansprechpartner für Medienanfragen:
Julia Laatsch, Sprecherin des Deutschen Fotorats
post@deutscher-fotorat.de, Tel. + 49 (0)160 967 144 42
Dr. Jürgen Scriba, Leiter der Arbeitsgruppe Technologischer Fortschritt im Deutschen Fotorat
scriba@jscriba.com, Tel. + 49 (0)171 542185
Sebastian Deubelli, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, SLD Intellectual Property
sebastian.deubelli@sld-ip.com, Tel. +49 (0)871 606 799 77″