20. November 2024
Sind Spam-Mails rechtswidrig und wie können sich Unternehmen dagegen wehren?
Veröffentlicht von
Sebastian Deubelli
Jedes Unternehmen kennt das Problem: Der E-Mail-Posteingang wird täglich mit Spam-Mails überschwemmt.
Diese unerwünschten Nachrichten kosten Zeit, blockieren wichtige Ressourcen und stellen in manchen Fällen sogar ein Sicherheitsrisiko dar.
Doch wie ist die rechtliche Lage? Sind Spam-Mails tatsächlich rechtswidrig, und wenn ja, wie können Sie sich als Unternehmen dagegen wehren? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Spam und bieten Lösungen für Unternehmen an, die sich aktiv gegen die Flut unerwünschter Mails zur Wehr setzen möchten.
Sind Spam-Mails rechtswidrig?
Grundsätzlich ist das Versenden von Werbe-E-Mails an Unternehmen ohne vorherige Einwilligung problematisch. Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers grdunsätzlich unzulässig.
Welche Rechte haben Unternehmen gegen Spam?
Unternehmen, die von unerwünschten Werbe-Mails betroffen sind, können die Absender kostenpflichtig abmahnen lassen.
Hierbei handelt es sich um ein rechtliches Mittel, das den Absender dazu auffordert, das unzulässige Verhalten einzustellen und bei Meidung einer hohen Vertragsstrafe zu erklären, dass künftig keine ählichen Mails mehr an das Unternehmen verschickt werden.
Daneben sind die Versender von Spam-Mails im Falle einer anwaltlichen Abmahnung in der Regel dazu verpflichtet, die Anwaltsgebühren zu erstatten, was der Ernsthaftigkeit der Situation in aller Regel noch einmal mehr Nachdruck verleiht.
Schließlich stellen E-Mail-Adressen daneben auch personenbezogene Daten dar, sodass auch nach der DSGVO Ansprüche bestehen. Besonders relevant sind hier der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch und der Anspruch auf Löschung sämtlicher Daten.
Mutmaßliches Interesse an den zugesandten Informationen
Häufig lesen wir in Verfahren, in denen wir Unterenhmen gegenüber Spam-Mailern vertreten, dass der Versand rechtmäßig sei, da das Unternehmen an den angebotenen Leistungen ein potentielles Interesse haben würde.
Diese weit verbreitete Annahme verfängt zumindest vor Gericht regelmäßig nicht, was einem Hinweisbeschluss des AG Landshut in einem von uns geführten Verfahren entnommen werden kann.
Hinweis gem. § 139 ZPO
„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist das Gericht derzeit der Auffassung, dass der
geltend gemachte Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte besteht.
Wiederholungsgefahr ist vorliegend anzunehmen, da die vorangegangene Beeinträchti-
gung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr begründet (vgl. etwa BGH
NJW 12, 3781), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen
sind (vgl. etwa BGH NJW 99, 356). Der Umstand, dass die Beklagte an die Klägerin abge-
sehen von den drei streitgegenständlichen emails keine weiteren emails gesendet hat,
vermag die Wiederholungsgefahr nicht auszuräumen. Hierfür wäre eine strafbewehrte Un-
terlassungserklärung erforderlich gewesen: Wie der BGH in seiner Entscheidung NJW 12,
3781, klarstellt, vermag in der Regel nicht einmal eine Unterlassungserklärung ohne Straf-
bewährung die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Des weiteren ist das Gericht der Auffassung, dass die Beklagte auch nicht zur Duldung
der Übersendung der emails der Beklagten im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB verpflichtet
war. Solche Rechtfertigungsgründe können sich aus §§ 227 BGB, 229 BGB oder 904 BGB
ergeben sowie aus Vertrag, Einwilligung des Beeinträchtigten, Rechtsnormen oder Ho-
heitsakt. Der Umstand, dass die Beklagte davon ausging, dass der Inhalt der von ihr über-
sandten Werbe-email für die Klägerin von Interesse gewesen sein könnte, stellt jedoch kei-
nen solchen Rechtfertigungsgrund dar.
Die Beklagte wäre daher nach derzeitiger Auffassung des Gerichts antragsgemäß zu ver-
urteilen.
Es wird der Beklagten daher anheimgestellt, den Klageanspruch aus Kostengründen
anzuerkennen oder eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzuge-
ben.“
Falls Sie Ihre Ansprüche gegen unerwünschte Werbemails prüfen lassen oder aber erfahren möchten, wie Sie ganz rechtmäßig mit potentiellen Kunden ins Gespräch kommen können, melden Sie sich immer gerne an uns.
Sebastian Deubelli
Experte für Urheber- und Medienrecht
Weitere News
-
Sebastian Deubelli im Interview: Rechtliche Expertise für die Medienbranche
Mehr anzeigen -
KI und das Urheberrecht in den USA – ein Blick über den großen Teich
Mehr anzeigen -
Sebastian Deubelli im „KI – Wir müssen sprechen!“ Podcast
Mehr anzeigen -
Abmahnung wegen Instagram-Musiknutzung – Was Sie wissen müssen
Mehr anzeigen -
OLG München nimmt Bewertungsportale in die Pflicht
Mehr anzeigen -
GEMA veröffentlicht KI-Charta: Schutz und Förderung menschlicher Kreativität im Zeitalter generativer KI
Mehr anzeigen -
Berufung in Sache Robert Kneschke ./. LAION e.V. eingelegt
Mehr anzeigen -
Podiumsdiskussion beim DDV KI-Tag: Zukunft der Customer Experience mit KI
Mehr anzeigen -
Webinar zum EU AI-Act – ein voller Erfolg!
Mehr anzeigen -
KI im Vertrag: Rechtliche Stolpersteine beim Einsatz von KI-generierten Inhalten
Mehr anzeigen -
Landgericht Hamburg weist Klage gegen LAION e.V. ab
Mehr anzeigen -
Der AI-Act und seine Auswirkungen auf den Bildermarkt
Mehr anzeigen -
OLG Düsseldorf -keine Haftung für Fotos von einer Fototapete
Mehr anzeigen -
DGPh Online Talk mit Sebastian Deubelli: KI-Training ohne Zustimmung der Fotograf*innen?
Mehr anzeigen -
BGH-Urteil: Werbung mit Sternebewertungen – Was Unternehmen beachten müssen
Mehr anzeigen -
BVPA-Webinar: Urheberrechtsverletzung beim Erstellen von KI-Datensätzen
Mehr anzeigen -
Offene Forderung im kreativen Umfeld
Mehr anzeigen -
Müssen Fotografen die Rohdaten Ihrer Bilder herausgeben?
Mehr anzeigen -
Fotograf wehrt sich gegen KI – Bericht in der FAZ
Mehr anzeigen -
Der Prozess der Markenanmeldung: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Mehr anzeigen -
KI Newsroom – das wöchentliche KI-Live-Update
Mehr anzeigen -
Der EU AI Act tritt in Kraft: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Mehr anzeigen -
Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmenden der OMR 2024 Masterclass!
Mehr anzeigen -
Tschechisches Gericht verwehrt KI-Bild Urheberschutz
Mehr anzeigen -
Termin verlegt – Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg
Mehr anzeigen -
PICTAday 2024: Abwehr gegen KI Data Crawling
Mehr anzeigen -
Deutscher Fotorat bezieht Stellung zu unserem Gerichtsverfahren gegen LAION e.V.
Mehr anzeigen -
Die Nutzungsbedingungen von Midjourney: was darf man mit KI-Bildern?
Mehr anzeigen -
OMR Masterclass: Raus der Grauzone – KI rechtssicher und effektiv nutzen
Mehr anzeigen -
Rentner helfen Rechnern – Bericht in der ZEIT
Mehr anzeigen -
Erstattung von Fotografenhonorar nach coronabedingter Absage
Mehr anzeigen -
Webinar: Peitsche oder Zuckerbrot? Umgang mit Bilderklau im Netz
Mehr anzeigen -
KI Implementierung rechtssicher und effektiv
Mehr anzeigen -
Opt-out: Abwehr gegen KI Data Crawling
Mehr anzeigen -
Die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten: was darf man mit den Produkten ChatGPT, Dall-E und Sora?
Mehr anzeigen -
Künstliche Intelligenz im Unternehmen – rechtliche Herausforderungen und Haftungsrisiken
Mehr anzeigen -
KI-generierte Bilder: Alles möglich? Alles erlaubt?
Mehr anzeigen -
Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten
Mehr anzeigen -
Fotos müssen gezahlt werden, auch wenn die Bilder nachträglich nicht gefallen
Mehr anzeigen -
Erwähnung unseres Verfahrens „Robert Knkeschke vs. LAION e.V.“ in der schwedischen Tagespresse
Mehr anzeigen -
Recap: Unser Event Markenrecht als Unternehmenswert
Mehr anzeigen -
Bilder an Dritte weitergeben. Diese Nutzungsrechte musst du klären!
Mehr anzeigen -
Wird der “AI-Act” die KI-Generatoren in die Schranken weisen?
Mehr anzeigen -
Dürfen KI-Bildgeneratoren mit meinen Bildern trainiert werden?
Mehr anzeigen -
Markenrechtliche Risiken beim Rebranding
Mehr anzeigen -
Urteil: Das schwebende Wohnzimmer genießt Motivschutz nach dem UrhG
Mehr anzeigen -
Vortrag von Sebastian Deubelli auf der Marienlyst Konference in Kopenhagen
Mehr anzeigen -
WEBINAR: KI-Kunst in der Vermarktung: Wie müssen Bildanbieter ihre Verträge anpassen?
Mehr anzeigen -
KI und alles was Recht ist – Sebastian Deubelli klärt auf
Mehr anzeigen -
Verlosung von Tickets für die Creative Content Conference in Hamburg
Mehr anzeigen -
Steuerliche Behandlung von Schenkungen im Fotobereich
Mehr anzeigen -
Ein Foto von einem Foto ist auch im Internet immer noch ein Foto (im Rechtssinn)
Mehr anzeigen -
Podcast-Erwähnung – Raubt KI mir das Recht an meinen Texten und Bildern?
Mehr anzeigen -
Generative-AI trifft auf Markenrecht – markenrechtliche Probleme bei KI-gestütztem Logo-Design
Mehr anzeigen -
Exklusives Webinar für die KI-Arbeitsgruppe und den CEPIC-Vorstand
Mehr anzeigen -
KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen
Mehr anzeigen -
Rechtsanwalt Sebastian Deubelli als Speaker auf der Creative Content Conference
Mehr anzeigen -
Machtmissbrauch in der Modelbranche
Mehr anzeigen -
Allgemeiner Verzicht auf Urhebernennung in Microstock-AGB rechtmäßig
Mehr anzeigen -
Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Mehr anzeigen -
KI-Bildgeneratoren – Chance oder Untergang für Berufsfotograf*innen? Ein Interview mit Eberhard Schuy
Mehr anzeigen -
Case Study Rechte-Checkup
Mehr anzeigen -
KI im Bildermarkt – Webinar für professionelle Medienanbieter und Medienkäufer
Mehr anzeigen -
Case Study Workshop
Mehr anzeigen -
SLD IP auf dem PICTAday 2023
Mehr anzeigen -
Wieso verklagt Getty Images Stability AI?
Mehr anzeigen -
Partei darf Foto nicht ohne Nutzungsrecht des Fotografen nutzen, um abgebildeten Künstler zu diffamieren
Mehr anzeigen -
Urteil zum Einbehalt der Anzahlung bei Absage einer Hochzeitsreportage wegen Corona
Mehr anzeigen -
Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar?
Mehr anzeigen -
Webinar: KI-generierte Bilder im Verlagswesen gratis Bildquelle oder Haftungsfalle?
Mehr anzeigen -
Neue BGH-Entscheidung zur (Un-)Rechtmäßigkeit von Bewertungen durch Nicht-Kunden im Internet
Mehr anzeigen -
Proaktive Auskunftspflicht für Vertragspartner von Fotografen
Mehr anzeigen -
Können Unternehmen noch Musik auf Instagram nutzen?
Mehr anzeigen