2. Januar 2025
Schulungspflicht nach Artikel 4 KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (KI-VO) einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist Artikel 4, der die Pflicht für Unternehmen festlegt, ihr Personal mit ausreichenden KI-Kenntnissen auszustatten. Diese Vorschrift tritt bereits ab dem 2. Februar 2025 in Kraft. In diesem Beitrag erklären wir die Pflichten, die sich aus dieser Vorschrift im Rahmen der KI-Compliance für Unternehmen ergeben, und geben praktische Tipps, wie diese umgesetzt werden können.
Veröffentlicht von
Sebastian Deubelli
Artikel 4 KI-VO: KI-Kenntnisse
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.“
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur Vermittlung von ausreichenden KI-Kenntissen betrifft alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Dazu zählen Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln, implementieren oder in ihren Geschäftsprozessen nutzen.
Es reicht ferner nicht aus, nur einzelne Führungspositionen oder Mitarbeitende aus der IT mit ausreichenden KI-Kenntnissen auszustatten. Vielmehr sind nach dem Wortlaut der Norm alle Mitarbeitenden, die direkt mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, betroffen.
Dies umfasst daher auch Anwender:innen, die beispielsweise KI- (gestützte) Tools in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.
Welche Kenntnisse müssen vermittelt werden?
Inhaltlich sind gemäß Artikel 4 der KI-VO insbesondere folgende Aspekte bei der Vermittlung von KI-Kenntnissen zu berücksichtigen:
- Technische Kenntnisse: Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen, ihrer Möglichkeiten, Risiken und Grenzen.
- Rechtliche und ethische Aspekte: Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Implikationen beim Einsatz von KI.
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten an die spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden angepasst sein. So benötigen Entwickler:innen tiefere technische Einblicke, während Anwender:innen ein grundlegendes Verständnis für den sicheren Umgang mit KI-Systemen haben sollten.
Wie können Unternehmen die Anforderungen erfüllen?
Ein modularer Ansatz ist eine effiziente Möglichkeit, die Schulungspflicht nach Artikel 4 KI-VO zielgerichtet und praxistauglich umzusetzen. Solche Konzepte erlauben es, die Schulungen flexibel an die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Wissensstände und Bedürfnisse der Mitarbeitenden anzupassen.
Bis wann müssen die Schulungen erfolgen?
Die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kenntnissen tritt am 2. Februar 2025 in Kraft. Unternehmen sollten daher umgehend mit der Planung und Umsetzung entsprechender Schulungsmaßnahmen beginnen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitarbeitenden bis zu diesem Datum die erforderliche KI-Kompetenz erworben haben.
Was sind die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen?
- Bedarfsanalyse: Ermitteln Sie, welche Mitarbeitenden Schulungen benötigen und welche Inhalte relevant sind.
- Individuelle Schulungskonzepte: Nutzen Sie modulare Ansätze, um flexibel und zielgerichtet auf die Bedürfnisse der verschiedenen Mitarbeitendengruppen einzugehen.
- Dokumentation: Erfassen Sie die Teilnahme und den Erfolg der Schulungen, um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben belegen zu können.
Was können wir für Sie tun?
SLD IP verfügt über umfassendes Know-how im Bereich des Rechts der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Transformation. Insbesondere mit unserer praxisnahen Beratung zu regulatorischen Anforderungen und Compliance-Fragen im Zusammenhang mit KI unterstützen wir Unternehmen dabei, nicht nur gesetzeskonform zu agieren, sondern auch die Chancen der KI voll auszuschöpfen.
Insbesondere bei der Umsetzung von Art. 4 der KI-Verordnung begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Unser Team kennt die Herausforderungen der KI-Compliance und entwickelt Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit SLD IP haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sowohl juristisches Fachwissen als auch ein tiefes Verständnis für die Anforderungen moderner Technologien mitbringt.
Kostenfreies Erstgespräch – Wir unterstützen Sie gerne
Sollten bei der Umsetzung der Schulungspflichten oder der Integration von KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen Fragen oder Herausforderungen auftreten, stehen wir Ihnen jederzeit für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung. Gemeinsam erörtern wir Ihre individuellen Anforderungen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben entspricht und optimal auf die Anforderungen des KI-Zeitalters vorbereitet ist.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
Sebastian Deubelli
Experte für Urheber- und Medienrecht
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