13. November 2024
OLG München nimmt Bewertungsportale in die Pflicht
Veröffentlicht von
Sebastian Deubelli
In einem aktuellen Urteil Fall hat das OLG München einem Arzt in zweiter Instanz Recht gegeben und die Löschung einer negativen Online-Bewertung angeordnet (Az.: 18 U 2631/24 Pre). Der entscheidende Punkt: Es konnte nicht belegt werden, dass die Bewerterin tatsächlich Patientin des Arztes war. Das Gericht stellte klar, dass eine Bewertung nur dann veröffentlicht werden darf, wenn sichergestellt ist, dass sie von einer Person stammt, die tatsächlich die bewertete Leistung in Anspruch genommen hat.
Warum ist die Prüfung der Authentizität entscheidend?
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass Bewertungsplattformen sicherstellen, dass Bewertungen nur von echten Kunden oder Patienten abgegeben werden. Ohne diese Überprüfung riskieren Plattformen, manipulative Bewertungen zu verbreiten, die die Reputation eines Unternehmens ungerechtfertigt schädigen können. Im konkreten Fall hatte die Bewerterin laut Einlassung des bewerteten Arztes keine Behandlung durch ihn erfahren, äußerte sich aber dennoch negativ über seine Qualifikation und Behandlungsmethoden. Das Gericht entschied daher, dass eine solche Bewertung ohne nachweislichen Bezug zur Praxis des Arztes das Persönlichkeitsrecht verletzt und daher gelöscht werden muss.
Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeit
Grundsätzlich gilt: Jeder darf seine Meinung frei äußern. Wenn es jedoch um Bewertungen geht, die auf falschen Tatsachen beruhen oder sogar von Personen stammen, die gar keine Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben, ist die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten. In diesem Fall befand das Gericht, dass der Schutz des Arztes überwiegt, da die Plattform nicht glaubhaft nachweisen konnte, dass die Kritik von einer echten Patientin stammte.
Was bedeutet das für Bewertete?
Das Urteil des OLG München ist ein Signal an alle Plattformen, die Bewertungen von Nutzern veröffentlichen: Die Authentizität und Echtheit der Bewerter müssen sichergestellt werden, um Missbrauch und gezielte Verleumdungen zu verhindern. Für bewertete Unternehmen bietet das Urteil die Möglichkeit, gegen Bewertungen vorzugehen, die offensichtlich von Personen ohne echte Kundenerfahrung stammen.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Wenn Sie als Arzt, Dienstleister oder Unternehmen mit ungerechtfertigten oder zweifelhaften Bewertungen konfrontiert sind und sich rechtlich wehren möchten, unterstützen wir Sie bei SLD IP gerne. Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung bieten wir Ihnen eine erste Orientierung und klären, welche Schritte in Ihrem Fall möglich sind.
Haben Sie Fragen zu Online-Bewertungen oder möchten Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vorgehen?
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Sebastian Deubelli
Experte für Urheber- und Medienrecht
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