13. November 2024

OLG München nimmt Bewertungsportale in die Pflicht

Veröffentlicht von

Sebastian Deubelli

In einem aktuellen Urteil Fall hat das OLG München einem Arzt in zweiter Instanz Recht gegeben und die Löschung einer negativen Online-Bewertung angeordnet (Az.: 18 U 2631/24 Pre). Der entscheidende Punkt: Es konnte nicht belegt werden, dass die Bewerterin tatsächlich Patientin des Arztes war. Das Gericht stellte klar, dass eine Bewertung nur dann veröffentlicht werden darf, wenn sichergestellt ist, dass sie von einer Person stammt, die tatsächlich die bewertete Leistung in Anspruch genommen hat.

Warum ist die Prüfung der Authentizität entscheidend?

Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass Bewertungsplattformen sicherstellen, dass Bewertungen nur von echten Kunden oder Patienten abgegeben werden. Ohne diese Überprüfung riskieren Plattformen, manipulative Bewertungen zu verbreiten, die die Reputation eines Unternehmens ungerechtfertigt schädigen können. Im konkreten Fall hatte die Bewerterin laut Einlassung des bewerteten Arztes keine Behandlung durch ihn erfahren, äußerte sich aber dennoch negativ über seine Qualifikation und Behandlungsmethoden. Das Gericht entschied daher, dass eine solche Bewertung ohne nachweislichen Bezug zur Praxis des Arztes das Persönlichkeitsrecht verletzt und daher gelöscht werden muss.

Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeit

Grundsätzlich gilt: Jeder darf seine Meinung frei äußern. Wenn es jedoch um Bewertungen geht, die auf falschen Tatsachen beruhen oder sogar von Personen stammen, die gar keine Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben, ist die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten. In diesem Fall befand das Gericht, dass der Schutz des Arztes überwiegt, da die Plattform nicht glaubhaft nachweisen konnte, dass die Kritik von einer echten Patientin stammte.

Was bedeutet das für Bewertete?

Das Urteil des OLG München ist ein Signal an alle Plattformen, die Bewertungen von Nutzern veröffentlichen: Die Authentizität und Echtheit der Bewerter müssen sichergestellt werden, um Missbrauch und gezielte Verleumdungen zu verhindern. Für bewertete Unternehmen bietet das Urteil die Möglichkeit, gegen Bewertungen vorzugehen, die offensichtlich von Personen ohne echte Kundenerfahrung stammen.

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