Können Unternehmen noch Musik auf Instagram nutzen?

Mit dieser Änderung der Musik-Richtlinien sorgte Meta für einen Aufschrei in der Nutzergemeinde:

 

„Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“

 

Musik ist in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Das Urheberrecht schützt die musikalischen Werke, die von Komponisten, Textern und gegebenenfalls auch ausübenden Künstlern geschaffen wurden.

Daneben gibt es auch noch das sogenannte Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers, welcher ebenfalls ein Wörtchen mitzureden hat, wenn es um die urheberrechtlich relevante Verwendung von Aufnahmen geht.

Die Klärung von Nutzungsrechten ist im Musikbereich daher seit jeher besonders komplex, da auf einem Stück meist mehrere Urheber- und Leistungsschutzrechte liegen.

Bei einer unzureichenden Klärung droht eine Urheberrechtsverletzung und die Musiknutzer*innen können kostenpflichtig abgemahnt werden. Dies hat neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung meist auch Schadensersatzzahlungen zur Folge. Daher sollten Unternehmen grundsätzlich darauf achten, nur lizenzierte Musik zu verwenden.

Das galt seit jeher auch in den sozialen Netzwerken.

Bis zu der eingangs genannten Anpassung der Nutzungsbedingungen konnte man als Unternehmen allerdings guten Gewissens davon ausgehen, dass Meta die Rechte an den Musikstücken geklärt hat, die im Rahmen eines Business-Accounts unmittelbar über Instagram abrufbar waren. Diese Annahme basierte auf einer Vereinbarung, welche Meta 2018 mit der Verwertungsgesellschaft ICE (International Copyright Enterprise) geschlossen hatte.

Die ICE ist eine gemeinsame Initiative von drei Verwertungsgesellschaften, nämlich PRS (UK), STIM (Schweden) und GEMA (Deutschland). Sie wurde 2015 gegründet, um die weltweite Wahrnehmung der Urheberrechte von Musikschöpfern und Verlagen zu verbessern und den Lizenzierungsprozess zu vereinfachen.

Die ICE ermöglicht es Musikverlagen und Online-Musikdiensten, eine einzige Lizenzvereinbarung abzuschließen, die ihnen das Recht gibt, auf das Repertoire aller drei Gesellschaften zuzugreifen. Die ICE-Plattform erleichtert die Verwaltung und Abrechnung von Lizenzgebühren und stellt sicher, dass die Inhaber von Urheberrechten eine angemessene Vergütung für die Verwendung ihrer Werke erhalten.

Im Jahr 2018 haben Meta und ICE eine mehrjährige Lizenzvereinbarung abgeschlossen, die es Meta erlaubt, auf das Musikrepertoire von PRS, GEMA und STIM zuzugreifen. Damit sollten die Nutzer der einzelnen Meta-Netzwerke von der Prüfung und Lizenzierung frei sein und so das Nutzererlebnis verbessert werden.

Das Problem war seit jeher, dass diese Vereinbarung von Meta und der ICE unter Verschluss gehalten wurde und so insbesondere für Nutzer von Meta-Produkten nicht klar war, welchen Nutzungsumfang die Vereinbarung beinhaltet.

Mit der Änderung der Meta-Musikrichtlinien erhärtet sich der Verdacht, dass die Vereinbarung sich womöglich von Anfang an nicht auf gewerbliche Nutzer bezogen haben könnte. Sicher ist das allerdings auch weiterhin nicht, da Meta sich hinsichtlich der Motive der Anpassung der Musik-Richtlinien ebenfalls bedeckt hält.

Zusammengefasst ist nach wie vor nicht sicher, welche Rechte Meta an den Musikstücken geklärt hat, die gewerbliche Nutzer direkt aus der App beziehen können. Das Risiko, dass Nutzungen durch Unternehmen nicht ohne erneutes und explizites Einholen von Nutzungsrechten zu Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz führen, ist aktuell aber zumindest höher geworden.

Geht man davon aus, dass die Vereinbarung zwischen Meta und der ICE von Anfang an keine Nutzungen durch Unternehmen abgedeckt hat, gilt dieses Risiko nicht nur für neu kreierte Beiträge, sondern auch für bereits gepostete Werke. Man müsste also nicht nur für die Zukunft einen Plan B aufstellen, sondern musikalische Werke auch für die Vergangenheit löschen.

 

Welche möglichen Auswege gibt es:

 

  1. Nutzung der Sound Collection

Die Instagram Sound Collection ist eine Sammlung von lizenzfreier Musik und Klängen, die speziell für die Verwendung auf der Instagram-Plattform erstellt wurden. Diese Sammlung wurde im Jahr 2018 eingeführt und enthält eine breite Palette von Musik-Genres, einschließlich Pop, Hip-Hop, elektronische Musik und mehr.

Die Sound Collection ist eine Lösung für Nutzer, die auf der Suche nach musikalischer Untermalung für ihre Inhalte sind, aber keine Zeit oder Ressourcen haben, um eine eigene Musik zu produzieren oder eine Lizenz für kommerzielle Musik zu erwerben.

Der Haken an der Sound Collection ist, dass sie keine bekannten Hits enthält, die gerade bei der Erstellung von Reels große Popularität erlangt hat.

 

  1. Eigene Rechteklärung

Wie eingangs schon erwähnt, ist die Klärung von Musikrechten komplex und dürfte damit den Arbeitstag der meisten Social-Media-Manager erheblich erschweren oder sogar sprengen. Zudem sind viele der Lizenzen zeitlich beschränkt, sodass eine zentrale Dokumentation von eingeholten Musik-Lizenzen unumgänglich wird.

Der Aufwand, der mit der Einführung entsprechender Prozesse verbunden ist, ist demnach hoch, kann aber durchaus lohnend sein, betrachtet man den Trubel, der entsteht, wenn eine Social Media Plattform ihre Musikrichtlinien geringfügig ändert.

Unternehmen sollten sich daher überlegen, proaktiv in ein vernünftiges Rechtemanagement zu investieren, um künftig besser gerüstet zu sein und die Abhängigkeit von den Plattform-Anbietern zu minimieren. Dies gilt natürlich auch unabhängig von Musik-Lizenzrechten für sämtliche lizenzierten Inhalte.

 

  1. Weitermachen

Was soll schon passieren (Achtung: Ironie!) …?

Bislang sind uns keine Fälle bekannt, in denen Unternehmen für die Verwendung von Musik, die Sie aus der Instagram-App genutzt hatten, abgemahnt worden wären.

Das ist natürlich kein juristisches Argument und wir können keinem Unternehmen wirklich dazu raten, einfach weiterzumachen und das Risiko von massenhaften Rechtsverletzungen in den Instagram-Unternehmensaccounts sehenden Auges einzugehen.

Aber es besteht dennoch durchaus eine Chance, dass man auch künftig ungeschoren davonkommen könnte.

Dies mag einerseits daran liegen, dass die Änderungen der Meta-Musikrichtlinien keinen zwingenden Rückschluss auf den unter Verschluss befindlichen Meta-ICE-Lizenzdeal zulassen und es daher eine Vermutung ist, dass Meta die Rechte für Unternehmenskunden nicht geklärt hat. (Ebenso war es zuvor auch nur eine Vermutung, dass Meta diese Rechte geklärt hat…)

Zudem wird nicht jede Rechtsverletzung mit aller Härte verfolgt. Dies dürfte angesichts der exponentiellen Nutzung von Musik in den Sozialen Netzwerken faktisch schon schwierig sein. Der Aufwand, der von den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten seinerzeit in den Bereichen der Internet-Tauschbörsen bezüglich Musik, Filmen und Serien betrieben wurde, zeigt, dass es dennoch möglich und alles andere als unrealistisch ist.

Es könnte daher eine Strategie sein, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtliche Inanspruchnahme möglichst unwahrscheinlich zu machen, während man sich mittelfristig um eine vernünftige Rechteklärung (auch) im Bereich Musik kümmert.

Wir beraten zahlreiche Unternehmen und Agenturen im Bereich Rechteklärung und -verwaltung und können Ihnen hier sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Egal, ob Sie Ihr eigenes Risiko kennen oder minimieren oder sich hinsichtlich der Überarbeitung Ihres eigenen Rechtemanagements kümmern möchten. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben! Ein Erstgespräch ist kostenfrei.