27. November 2024
KI und das Urheberrecht in den USA – ein Blick über den großen Teich
Veröffentlicht von
Sebastian Deubelli
Das Kunstwerk „Théâtre D’opéra Spatial“ wurde von dem Künstler Jason M. Allen mit Hilfe generativer KI erstellt und erlangte internationale Bekanntheit, als es 2022 den jährlichen Kunstwettbewerb der Colorado State Fair gewann und damit eines der ersten KI-generierten Bilder war, das einen solchen Preis gewann.
Die Preisrichter waren sich nicht bewusst, dass es sich bei dem eingereichten und prämierten Werk um ein mittels KI erstelltes Werk gehandelt hat.
Ebenfalls 2022 Jahr beantragte der Künstler beim US-Copyright-Office die Eintragung des Urheberrechts für das Werk. Das US Copyright Office lehnte die Registrierung ab, da es die menschliche Kreativität als Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ansieht und feststellte, dass das Kunstwerk ohne menschlichen kreativen Beitrag entstanden sei.
Nach der Ablehnung des Urheberrechts durch das US Copyright Office wurde ein Gerichtsverfahren angestrengt, das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Copyright Office, dass keine ausreichende menschliche Schöpfung vorliegen würde, was – ähnlich wie in Deutschland – eine Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist.
Das Gericht wie auch das Copyright-Office berufen sich insoweit darauf, dass Sie geltende Gesetze anwenden und hier keinen anderweitigen Spielraum erkennen würden, dem durchaus aufwendigen Werk, das mit über 600 Prompts erstellt und nach der Generierung noch aufwändig mit Photoshop nachbearbeitet worden ist, Urheberschutz zuzusprechen.
Das US-Copyright-Office veröffentlichte zwischenzeitlich ein Paper, in dem es sich eingehend mit den urheberrechtlichen Herausforderungen und Fragestellungen, die sich durch den Einsatz und die Entwicklung insbesondere generativer KI-Technologien ergeben und hebt hierbei insbesondere die nachfolgenden Punkte als besonders wichtig hervor:
Urheberrechtliche Zuschreibung
Ein zentrales Thema ist die Frage der Urheberschaft. Das Urheberrecht schützt derzeit nur von Menschen geschaffene Werke. Es gibt bereits Fälle, in denen das Amt die Registrierung von KI-generierten Werken abgelehnt hat, da sie keine menschliche Autorenschaft aufweisen.
Training von KI-Modellen
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Trainieren von KI-Modellen. Es besteht Unklarheit darüber, ob und wann solche Nutzungen als Urheberrechtsverletzungen zu betrachten sind.
Transparenz und Kennzeichnung
Die Möglichkeit, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen und die Herkunft dieser Inhalte transparent zu machen, wird als mögliche Lösung zur Bewältigung der Urheberrechtsprobleme vorgeschlagen.
Das Dokument zeigt die aktuellen rechtlichen Probleme auf, die in den USA im Wesentlichen gleich laufen mit den Problemen, vor dem das Deutsche Gesetzt steht. Es wird ein politischer Diskurs angeregt, um die notwendige Grundlage für notwendige gesetzliche Änderungen zu schaffen. Dies ist ein aktiver und laufender Prozess, bei dem das Amt sowohl nationale als auch internationale Entwicklungen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass das Urheberrecht weiterhin Innovation fördert und gleichzeitig die Rechte der Urheber schützt.
Daneben schlägt das US-Copyright-Office aber auch konkrete Lösungen vor, um die urheberrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit generativer KI zu bewältigen.
Hier sind die wichtigsten vorgeschlagenen Lösungen:
Verstärkte Transparenz
Eine Möglichkeit besteht darin, dass Entwickler von KI-Modellen dazu angehalten werden, genaue Aufzeichnungen über die verwendeten Trainingsmaterialien zu führen und diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Dies könnte es Urheberrechtsinhabern ermöglichen, die Nutzung ihrer Werke zu überwachen und etwaige Ansprüche aus dem Urheberrecht durchzusetzen.
Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
Es wird vorgeschlagen, dass KI-generierte Inhalte klar als solche gekennzeichnet werden sollten, um Verbraucher und Urheberrechtsinhaber über die Herkunft der Inhalte zu informieren. Dies könnte durch gesetzliche Vorschriften geregelt werden.
Lizenzierungsmodelle
Das Dokument diskutiert verschiedene Lizenzierungsansätze, einschließlich direkter Lizenzierung, kollektiver Lizenzierungsschemata und möglicherweise sogar eines Systems zur Zwangslizenzierung, um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Trainieren von KI-Modellen zu regulieren. Diese Ansätze könnten den Urheberrechtsinhabern ermöglichen, Entschädigungen für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten.
Rechtliche Klarstellung und Anpassungen
Es wird die Möglichkeit einer Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes in Erwägung gezogen, um die Besonderheiten der KI-generierten Werke besser zu adressieren und klare Richtlinien für Urheberschaft und Schutz solcher Werke zu etablieren.
Zusammengefasst zeigt die Diskussion in den USA sehr schön, dass wir im Moment weltweit vor sehr ähnlich gelagerten rechtlichen Problemen im Umgang mit KI-Werken stehen.
Teile der in den USA geforderten Änderungen wurden hier bereits im aktuell bereits beschlossenen AI-Act der Europäischen Union umgesetzt. Teile davon werden auch bei uns weiterhin hitzig diskutiert.
Ausgehend von der Entscheidung in Sachen „Théâtre D’opéra Spatial“ ist hervorzuheben, dass wir auch in der EU vor dem Problem stehen, dass selbst die aufwändigsten KI-Bilder im Moment wohl urheberrechtlich keinen Schutz genießen dürften. Das Urheberrecht ist insoweit recht klar und setzt einen ausreichend großen menschlichen Schaffensbeitrag voraus.
Ob dies ein Thema ist, welches die Rechtsprechung überwinden kann, darf zumindest bezweifelt werden. Vielerorts wird eine Änderung des Urheberrechts dahingehend gefordert, dass Schöpfer von KI-Kunstwerken ebenso wie Fotografen Schutz für Ihre Werke erhalten sollen. Um dies wirklich griffig und praktikabel umzusetzen, wird es wohl einer Gesetzesänderung bedürfen. Die Konsequenz des Urheberschutzes der Abermillionen von KI-Werken, die im Moment erzeugt werden, ist hingegen ebenso wenig absehbar, wie der Umstand, ob es eine Gesetzesänderung geben wird.
Bis dahin ist den Schöpfern von KI-Werken dringend zu raten, bei rein mittels generativer KI erzeugten Bildern davon auszugehen, dass sie keinen Urheberschutz genießen und damit im Prinzip jeder Dritte berechtigt wäre, das Bild einfach für eigene Zwecke zu nutzen.
Sebastian Deubelli
Experte für Urheber- und Medienrecht
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