KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen
In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend auf die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte.
Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte.
Machine Learning und Recht
Zunächst geben wir einen Einblick in die rechtliche Betrachtung von Machine Learning. Die Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Content verwenden, sollten hier im Moment eher nachrangig sein.
Urheberschutz von KI-generiertem Content
Deutlich relevanter ist die Tatsache, dass die künstlich geschaffenen Inhalte urheberrechtlich nicht schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sind und wir daher keinerlei Exklusivitätsrechte an derartigen Werken erwerben können. Das limitiert einerseits den Einsatzbereich von KI-Content, muss aber auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen Beachtung finden, da die Einräumung von Lizenzrechten an ungeschützten Inhalten rechtlich wohl nicht möglich sein wird.
Drittrechte
Schließlich müssen die Rechte Dritter auch bei KI-Content berücksichtigt werden. Die Klärung dieser Rechte deckt sich im Wesentlichen mit den Anforderungen an selbst hergestellten Content, diie uns aus der Zeit vor KI bekannt sind.
So müssen KI-Inhalte auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Darstellung von Personen und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei der Abbildung von Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken geprüft werden.
Äußerungsrecht
Schließlich ist bei KI-erstellten Texten zwingend ein Faktencheck erforderlich, da man ansonsten Gefahr läuft, sich falsche Tatsachenbehauptungen zu eigen zu machen und hierfür im Nachgang zu haften.
Anstehende gesetzliche Änderungen
Unabdingbar dürfte aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen sein, KI-Inhalte im Rahmen des unternehmensinternen Asset-Managements nachvollziehbar zu dokumentieren. So können Unternehmen KI-Inhalte klar identifizieren und bei etwaigen noch entstehenden Pflichten problemlos nachziehen.
To Do für Unternehmen
Unsere ganz konkrete To Do Liste für den Einsatz von KI-Inhalten lautet
- Dranbleiben/Loslegen
- Bestandsaufnahme zum eigenen Nutzungsverhalten machen
- Rechtliche Risiken identifizieren
- KI-Strategie erarbeiten
- „Klumpenbildung“ vermeiden und KI vorausschauend nutzen
- Inhalte nachvollziehbar verwalten
- KI-Guideline für Mitarbeiter erstellen
Bei Fragen rund um das Thema der rechtssicheren Nutzung von KI-Inhalten stehen wir immer gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch mit uns.