Generative-AI trifft auf Markenrecht – markenrechtliche Probleme bei KI-gestütztem Logo-Design
Der Zugang zum Thema Logo Design wird durch die Möglichkeiten der KI-Generatoren wie Midjourney deutlich einfacher.
Längst schon nutzen viele von uns vertretene Agenturen die Möglichkeiten der Generative-AI im Bereich Branding und CI-Gestaltung. Viele beschränken sich aktuell noch auf die Gestaltung von Entwürfen, wobei die Ausgestaltung der finalen Inhalte in der Regel noch durch menschliche Urheber erfolgt.
Bereits eine einfache Netzrecherche ergibt zudem zahlreiche Seiten, auf denen erklärt wird, wie man unter Nutzung künstlicher Intelligenz etwa Logos designen kann und auch aus den zum Logo Design geeigneten Promts wird kein Geheimnis gemacht:
Dies ermöglicht es gerade auch kleineren Unternehmen, sich im Handumdrehen etwa ein neues Logo zu erstellen.
Doch bringt das Design solcher Inhalte neben den bisherigen urheberrechtlichen Problemen zum Thema Gereative-AI auch ein markenrechtliches Problem auf den Tisch derer, die sich Logos mit KI-Generatoren erstellen.
Fallbeispiel
Über die frei zugängliche Website www.haveibeentrained.com lässt sich beispielsweise rasch herausfinden, ob visuelle Inhalte sich im LAION-5B-Dataset befinden, welches im Moment das wohl größte Verzeichnisse für Bildinhalte auf dem Markt darstellt. Gr0ße Text-zu-Bild-KI-Generatoren werden hieran trainiert.
Die Daten aus dem oben genannten Dataset stammen aus der Gesamtheit des Internets und enthalten neben Fotos und Grafiken aus Bildagenturbeständen auch unzählige weitere Bilder, die „frei“ im Netz verfügbar sind. Urheberrechtliche Lizenzen oder persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen werden hierfür nicht eingeholt, da man sich auf die Ansicht stützt, dass die Nutzung verschiedenster bildlicher Inhalte aufgrund bestehender gesetzlicher Ausnahmeregelungen auch ohne Einwilligung rechtmäßig sei.
Da damit im Wesentlichen das gesamte Internet nach visuellen Medien durchsucht wird, verwundert es nicht, dass in dem Dataset zahlreiche Unternehmenslogos enthalten sind.
Quelle: www.haveibeentrained.com
Diese Tatsache ist rechtlich gesehen noch kein Grund für einen Aufschrei. Es dürfte wohl nicht gegen das Recht der Markeninhaber verstoßen, wenn an diesen Logo-Darstellungen trainiert wird, da fraglich scheint, ob das sogenannte Scraping die für eine Markenrechtsverletzung erforderliche markenmäßige Benutzung erfüllt.
Jedoch ist auf tatsächlicher Ebene nachvollziehbar, dass die Tatsache, dass KI-Generatoren an bestehenden Marken trainiert werden, dazu führen kann, dass der mittels KI erzeugte Output den Marken ähnlich zu sehen vermag, an denen zuvor trainiert wurde.
Zur Veranschaulichung hier ein zufälliges und (nicht von uns) KI-generiertes Beispiel, welches wir nach kürzester Recherche ausmachen konnten:
Zum Vergleich hier die Marke, die (vermutlich nicht nur) uns dabei unweigerlich in den Sinn gekommen ist:
Markenrechtliche Betrachtung
Es liegt auf der Hand, dass dieses zufällig ausgewählte Beispiel keine identische Übernahme der eingetragenen Marke darstellt.
Allerdings sieht § 14 Markengesetz (MarkenG) neben dem Verbot der identischen Übernahme etwa auch vor, dass ähnliche Zeichen weder für die gleichen oder ähnlichen Waren- oder Dienstleistungsklassen verwendet werden dürften, wenn die Gefahr der Verwechslung hervorgerufen wird.
Die Verwechslungsgefahr führt in der Praxis häufig zu großen rechtlichen Diskussionen, da die Parteien in einem Markenstreit in der Regel entgegengesetzte Auffassungen vertreten, was die Gefahr der Verwechslung angeht.
Das oben genannte Beispiel würde allerdings in jedem Fall die Diskussion über eine Markenrechtsverletzung zulassen, würde das in diesem Fall mittels einem KI-Generator erstellte Logo im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Als Kanzlei für Markenrecht halten es durchaus für möglich, dass die Nutzung gegen bestehende Markenrechte verstoßen würde.
Nutzungsbedingungen der KI-Generatoren
Der Betreiber des KI-Generators wird im Falle der markenrechtlichen Inanspruchnahme wohl kaum weiterhelfen. Die gängigen Anbieter schließen Ihre Haftung für derartige Verstöße durch KI-generierte Inhalte aus.
„You are responsible for Your use of the service. If You harm someone else or get into a dispute with someone else, we will not be involved.
If You knowingly infringe someone else’s intellectual property, and that costs us money, we’re going to come find You and collect that money from You. We might also do other stuff, like try to get a court to make You pay our attorney’s fees. Don’t do it.“
https://docs.midjourney.com/docs/terms-of-service
Fazit
Erstellt man sein neues Logo nun mittels KI, ist es – wie schon „vor KI“ – zwingend erforderlich, eine ordentliche Markenrecherche durchführen zu lassen. Hierbei sollte der Fokus unserer Ansicht nach auch und gerade auf die bestehende Verwechslungsgefahr gesetzt werden.
Aber auch Markeninhaber sollten sich überlegen, ob Sie in Erfahrung bringen sollten, ob an Ihren Logos trainiert wird und gegebenenfalls die Löschung Ihrer Marken aus den Trainingsdaten veranlassen, um so das Risiko zu minimieren, dass KI-Generatoren Logos auswerfen, die den eigenen Marken zum Verwechseln ähnlichsehen.
Sie sind Markeninhaber oder planen die Erstellung einer neuen Marke? Falls Sie markenrechtliche Fragen – insbesondere im Zusammenhang mit Generative-AI – haben, stehen wir Ihnen immer gerne für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung.