BGH-Urteil: Werbung mit Sternebewertungen – Was Unternehmen beachten müssen

Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall I ZR 143/23 entschieden, dass Unternehmen mit einer durchschnittlichen Sternebewertung werben dürfen, ohne die Bewertungen nach einzelnen Sterneklassen aufzuschlüsseln. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Aufschlüsselung nicht als wesentliche Information im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG betrachtet wird​.

Hintergrund des Urteils

In dem Fall klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen ein Unternehmen, das auf seiner Webseite mit einer durchschnittlichen Sternebewertung warb, ohne die Anzahl der Bewertungen, den Zeitraum der Bewertungen oder eine detaillierte Aufschlüsselung nach Sterneklassen anzugeben. Das Landgericht Hamburg hatte dem Unternehmen bereits untersagt, ohne Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen zu werben, jedoch keine Aufschlüsselung nach Sterneklassen gefordert​.

Der BGH bestätigte, dass die Aufschlüsselung nach Sterneklassen keine wesentliche Information darstellt. Der Durchschnittsverbraucher sei sich darüber im Klaren, dass eine durchschnittliche Bewertung unterschiedliche Einzelbewertungen umfasst​.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen: Bei der Werbung mit durchschnittlichen Bewertungen sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie die Gesamtzahl der Bewertungen und den Zeitraum angeben, in dem diese Bewertungen abgegeben wurden.
  2. Verzicht auf detaillierte Aufschlüsselung: Es ist nicht notwendig, die Bewertungen nach Sterneklassen aufzuschlüsseln, da dies nicht als wesentliche Information gilt. Unternehmen können sich auf die Darstellung der durchschnittlichen Bewertung konzentrieren.
  3. Transparente Kommunikation: Auch wenn keine detaillierte Aufschlüsselung erforderlich ist, sollten Unternehmen darauf achten, ehrlich und transparent über die Herkunft und den Zeitraum der Bewertungen zu informieren, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken​.

Dieses Urteil bietet Unternehmen Klarheit darüber, wie sie rechtssicher mit Kundenbewertungen werben können, und entlastet sie von der Pflicht, eine detaillierte Aufschlüsselung der Bewertungen vorzunehmen​.

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