6. November 2024

Berufung in Sache Robert Kneschke ./. LAION e.V. eingelegt

Veröffentlicht von

Sebastian Deubelli

Kreative Leistung und Urheberrechte brauchen in Zeiten rasant wachsender KI-Technologie mehr Schutz denn je.

Unser Mandant Robert Kneschke wie auch wir sehen in der Vervielfältigung einer Fotografie im Zusammenhang mit der Erstellung des Datensatzes „LAION-5B“ (auch weiterhin) eine Urheberrechtsverletzung.

 

Das Landgericht Hamburg kam erstinstanzlich zu dem Schluss, dass die Vervielfältigungshandlung des Beklagten durch die Schrankenregelung des § 60d UrhG gedeckt sei, da neben Text und Data Mining auch der Forschungszweck auf Seiten des Beklagten gegeben sei.

Wir sehen in der Entscheidung des Gerichts eine Fehlinterpretation der gesetzlichen Schrankenbestimmungen mit weitreichenden Folgen.

Durch das besonders niedrige Ansetzen der Messlatte hinsichtlich der gesetzlichen Schrankenbestimmungen könnte auch weiterhin der flächendeckenden Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung der Urheberinnen und Urheber kein Einhalt geboten werden.

Daher haben wir Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt und freuen uns, diesen Fall auch in zweiter Instanz betreuen zu dürfen.

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